Annegret Karp-Schütz

Rechtsanwältin

Datenschutzgrundverordnung

Seit dem 25.05.2018 gilt auch in Deutschland die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union.

Aufgrund dessen möchte ich Ihnen die Hinweise zur Datenverarbeitung sowie eine Einverständniserklärung zur Verfügung stellen. Gerne können Sie diese Unterlagen auch bereits zur Vorbereitung eines Besprechungstermins verwenden.

- Hinweise zur Datenverarbeitung

- Einverständniserklärung